Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
E-Moto Hotel – Wintereinlagerung für Elektrofahrzeuge
We-Love-E GmbH, Am Flootgarten 6 A, 29364 Langlingen
Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über die Einlagerung von Elektrofahrzeugen (insbesondere E-Motos, E-Motorräder und Elektroroller) sowie damit verbundene Zusatzleistungen, die zwischen der We-Love-E GmbH (nachfolgend „wir“ oder „E-Moto Hotel“) und dem Kunden über die Website emoto-hotel.de, per E-Mail, telefonisch oder vor Ort geschlossen werden.
(2) Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB). Regelungen, die nur für eine der beiden Gruppen gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung.
(2) Mit dem Klick auf „Verbindlich buchen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Einlagerungsvertrags ab. Vor Abgabe kann der Kunde seine Angaben in jedem Schritt prüfen und über die Schaltfläche „Zurück“ korrigieren.
(3) Der Kunde erhält unmittelbar nach der Buchung eine automatische Eingangsbestätigung mit Buchungsnummer. Diese stellt noch keine Annahme dar. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung per E-Mail bestätigen oder das Fahrzeug zum vereinbarten Termin entgegennehmen.
(4) Wählt der Kunde bei der Buchung „Mein Fahrzeug ist nicht aufgeführt“, ordnen wir das Fahrzeug einer Preiskategorie zu und teilen dem Kunden den endgültigen Preis mit. Der Vertrag kommt in diesem Fall erst zustande, wenn der Kunde den mitgeteilten Preis bestätigt.
(5) Wir sind berechtigt, eine Buchung abzulehnen, insbesondere wenn keine Stellplätze verfügbar sind oder das Fahrzeug nach § 5 nicht zur Einlagerung geeignet ist.
(6) Der Vertragstext wird von uns gespeichert und dem Kunden mit der Buchungsbestätigung per E-Mail übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Im Grundpreis (Standard-Paket) sind enthalten:
a) eine äußerliche Oberwäsche des Fahrzeugs vor der Einlagerung,
b) ein Eingangs-Checkup (Sichtprüfung von Bremsen, Reifen, Fahrwerk, Kette bzw. Riemen, Lagern, Beleuchtung und erkennbaren Schäden),
c) die Lagerung in einem trockenen, witterungsgeschützten Lagerbereich mit protokollierter Raumtemperatur,
d) der Batterieservice: Kontrolle des Akkuladestands spätestens alle vier Wochen, Dokumentation mit Datum und Ladezustand sowie Nachladen bei Bedarf mit einem Zielbereich von 40 bis 80 %.
(2) Der Eingangs-Checkup ist eine Sicht- und Funktionsprüfung. Er ersetzt keine Inspektion, Hauptuntersuchung oder technische Fehlerdiagnose. Nicht erkennbare Mängel, insbesondere im Inneren von Motor, Steuerung oder Akku, sind nicht Gegenstand der Prüfung.
(3) Stellen wir beim Checkup Reparaturbedarf fest, erhält der Kunde ein Angebot. Reparaturen führen wir nur nach ausdrücklicher Freigabe durch den Kunden aus. Für Reparaturen gelten gesonderte Vereinbarungen.
(4) Zusatzleistungen (z. B. Intensivreinigung, Gabelservice) können bei der Buchung oder später hinzugebucht werden und werden gesondert berechnet.
(5) Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz besteht nicht. Wir dürfen Fahrzeuge innerhalb des Lagerbereichs umstellen.
(6) Wir sind berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen qualifizierte Dritte einzusetzen.
§ 4 Anlieferung, Übergabe und Abholung
(1) Der Kunde bringt das Fahrzeug zum vereinbarten Termin an unseren Standort in Langlingen. Anlieferung und Abholung außerhalb der Öffnungszeiten sind nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
(2) Bei der Übergabe erstellen wir gemeinsam mit dem Kunden ein Übergabeprotokoll mit Zustand, Kilometerstand, sichtbaren Schäden, übergebenem Zubehör und der Angabe, ob der Akku im Fahrzeug verbleibt oder separat gelagert wird. Wir können den Zustand zusätzlich fotografisch dokumentieren.
(3) Der Kunde soll das Fahrzeug zum vereinbarten Abholtermin abholen. Eine Abholung erfolgt gegen Vorlage der Buchungsbestätigung bzw. eines Ausweises. Holt eine andere Person das Fahrzeug ab, benötigt sie eine schriftliche Vollmacht des Kunden.
(4) Der Kunde soll das Fahrzeug bei der Abholung auf erkennbare Schäden prüfen. Erkennbare Schäden sind nach Möglichkeit sofort im Abholprotokoll zu vermerken. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Pflichten des Kunden, Ausschluss von der Einlagerung
(1) Der Kunde versichert, Eigentümer des Fahrzeugs oder zur Einlagerung berechtigt zu sein.
(2) Der Kunde muss bei der Buchung und Übergabe wahrheitsgemäße Angaben machen, insbesondere zu bekannten Schäden, Umbauten und dem Zustand des Akkus.
(3) Nicht eingelagert werden:
a) Fahrzeuge oder Akkus mit erkennbaren Beschädigungen des Akkugehäuses, Aufblähungen, Flüssigkeitsaustritt, Überhitzung oder Brandspuren,
b) Akkus, die nach einem Sturz, Wassereintritt oder Unfall nicht fachgerecht geprüft wurden,
c) Akkus ohne funktionsfähiges Batteriemanagementsystem sowie nicht fachgerecht umgebaute oder selbst gebaute Akkus,
d) Gefahrstoffe, Kraftstoffe und sonstige gefährliche Gegenstände.
(4) Stellen wir einen der in Absatz 3 genannten Zustände erst während der Einlagerung fest, dürfen wir den betroffenen Akku zum Schutz von Personen und anderen Fahrzeugen sofort separieren und in einem geeigneten Bereich sichern. Wir informieren den Kunden unverzüglich. Der Kunde muss den Akku dann innerhalb einer angemessenen Frist abholen oder uns mit einer fachgerechten Prüfung bzw. Entsorgung beauftragen. Dadurch entstehende notwendige Kosten trägt der Kunde, sofern wir den Zustand nicht zu vertreten haben.
(5) Wertgegenstände, persönliche Gegenstände und nicht im Übergabeprotokoll aufgeführtes Zubehör sollen nicht im oder am Fahrzeug verbleiben. Für nicht protokollierte Gegenstände übernehmen wir keine Verwahrung.
(6) Der Kunde muss uns Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mitteilen.
§ 6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf emoto-hotel.de angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Der monatliche Lagerpreis richtet sich nach der Preiskategorie des Fahrzeugs. Zusätzlich fällt einmalig eine Einlagerungs- und Check-in-Gebühr an, deren Höhe bei der Buchung angegeben wird.
(3) Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmodellen wählen:
a) Zahlung im Voraus: Der Gesamtbetrag für die gebuchte Laufzeit ist vor der Einlagerung zu zahlen. Auf die Lagerkosten gewähren wir den bei der Buchung ausgewiesenen Rabatt. Die Einlagerungsgebühr und Zusatzleistungen sind vom Rabatt ausgenommen.
b) Monatliche Zahlung per Überweisung: Die Einlagerungsgebühr ist vor der Einlagerung fällig. Die monatlichen Lagerkosten sind jeweils im Voraus zu den im Ratenplan genannten Terminen fällig.
(4) Zusatzleistungen und freigegebene Reparaturen werden nach Erbringung in Rechnung gestellt und sind vor der Herausgabe des Fahrzeugs zu zahlen.
(5) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen.
(6) Wir sind berechtigt, Rechnungen elektronisch per E-Mail zu übermitteln.
§ 7 Laufzeit, vorzeitige Abholung und Verlängerung
(1) Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Anlieferung und endet mit dem bei der Buchung angegebenen Abholtermin.
(2) Die Mindestlaufzeit beträgt vier Monate. Holt der Kunde sein Fahrzeug vor Ablauf der Mindestlaufzeit ab, werden die Lagerkosten für vier Monate berechnet.
(3) Holt der Kunde sein Fahrzeug nach Ablauf der Mindestlaufzeit, aber vor dem gebuchten Abholtermin ab, werden die Lagerkosten nur bis zum Ende des Monats berechnet, in dem die Abholung erfolgt. Bereits im Voraus gezahlte Beträge für nicht mehr angefangene Monate erstatten wir. Ein gewährter Vorauszahlungsrabatt wird dabei auf die tatsächliche Laufzeit angerechnet.
(4) Eine Verlängerung der Einlagerung ist nach Absprache und Verfügbarkeit möglich. Sie wird zum jeweils gültigen Monatspreis berechnet.
(5) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeträgen in Verzug ist oder vom Fahrzeug eine Gefahr im Sinne von § 5 Absatz 3 ausgeht.
§ 8 Verspätete Abholung
(1) Holt der Kunde sein Fahrzeug nicht zum vereinbarten Termin ab, verlängert sich die Einlagerung. Für jeden angefangenen Monat berechnen wir den jeweils gültigen Monatspreis.
(2) Holt der Kunde sein Fahrzeug trotz Mahnung mit angemessener Fristsetzung nicht ab, sind wir berechtigt, unsere Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften geltend zu machen, insbesondere das Fahrzeug auf Kosten des Kunden an einen anderen geeigneten Ort zu verbringen. Wir weisen den Kunden in der Mahnung auf diese Folge hin.
§ 9 Zurückbehaltungs- und Pfandrecht
Wir können das Fahrzeug und eingelagertes Zubehör zurückbehalten, bis alle fälligen Forderungen aus dem Einlagerungsvertrag und damit zusammenhängenden Leistungen bezahlt sind. Gesetzliche Pfandrechte, insbesondere nach § 475b HGB und § 647 BGB, bleiben unberührt.
§ 10 Versicherung
(1) Das eingelagerte Fahrzeug ist nicht über uns gegen Schäden wie Diebstahl, Feuer, Leitungswasser oder Elementarereignisse versichert, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Der Kunde sollte daher selbst prüfen, ob seine eigene Versicherung (z. B. Teilkasko, Ruheversicherung) auch während der Einlagerung Schutz bietet.
(2) Unsere Haftung nach § 11 bleibt hiervon unberührt.
[Falls eine Betriebshaftpflicht- oder Lagerversicherung besteht, die Kundenfahrzeuge umfasst, Absatz 1 entsprechend anpassen.]
§ 11 Haftung
(1) Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die sorgfältige Verwahrung des Fahrzeugs und die Durchführung des vereinbarten Batterieservice.
(3) Im Übrigen ist unsere Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(4) Wir haften nicht für:
a) die natürliche Alterung des Akkus sowie den gewöhnlichen, lagerungsbedingten Kapazitätsverlust, soweit wir den Batterieservice nach § 3 ordnungsgemäß erbracht haben,
b) Schäden, die auf einem bei Übergabe bereits vorhandenen, nicht erkennbaren Mangel des Fahrzeugs oder Akkus beruhen, insbesondere auf einem Defekt des Batteriemanagementsystems,
c) Folgen unzutreffender oder unvollständiger Angaben des Kunden,
d) Standschäden an Reifen und Dichtungen, die bei ordnungsgemäßer Lagerung üblicherweise auftreten.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
(6) Der Kunde haftet für Schäden, die durch sein Fahrzeug oder seinen Akku an Personen, Gebäuden oder anderen eingelagerten Fahrzeugen entstehen, soweit er diese zu vertreten hat, insbesondere wenn er bekannte Mängel nach § 5 Absatz 2 verschwiegen hat.
§ 12 Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung unter https://emoto-hotel.de/widerruf.
§ 13 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung unter https://emoto-hotel.de/datenschutz.
§ 14 Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Version 2 · gültig seit 28.09.2026